Mietbedingungen

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Der MIETER erklärt, das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, es im gleichen Zustand zurückzugeben. Der MIETER haftet für Schäden am Fahrzeug sowie für dessen Diebstahl oder Verlust. Der MIETER erhält außerdem ein Gutachten über die Schäden, den Kilometerstand und den im Fahrzeug vorhandenen Kraftstoff bei Mietbeginn. In diesem Abschnitt befindet sich eine Tabelle mit den geschätzten Werten für die häufigsten Fahrzeugschäden. Im Falle einer Schadensbewertung bei der Rückgabe richten sich sowohl der VERMIETER als auch der MIETER nach dieser Tabelle. Der MIETER hinterlegt eine Kaution, die innerhalb von höchstens 7 Kalendertagen vollständig zurückerstattet wird, sofern das Fahrzeug ordnungsgemäß zurückgegeben wird. Ein Teil oder die gesamte Kaution kann bei Nichteinhaltung der Vertragsklauseln einbehalten werden.


VERSICHERUNG: Der VERMIETER bietet dem MIETER eine obligatorische Haftpflichtversicherung sowie eine Insassenversicherung gemäß den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft an. Es wird außerdem eine Versicherung gegen Eigenschäden (CDW) sowie eine Diebstahlversicherung (TP) mit einer SELBSTBETEILIGUNG für das gemietete Fahrzeug angeboten. Der MIETER kann sich durch Zahlung der entsprechenden Prämie, die im aktuellen allgemeinen Tarif ausgewiesen ist, von der SELBSTBETEILIGUNG (SCDW) befreien lassen. Unabhängig davon sind Schlüssel und Schlösser, Unterboden, Dächer, Reifen, Glas, Innenraum und Polster sowie Falschbetankung von der Deckung ausgeschlossen. Sie können auch eine PREMIUM-VERSICHERUNG (SP) abschließen, um Reifen, Scheiben und Schlösser abzudecken. In keinem Fall deckt die VERSICHERUNG den Diebstahl persönlicher Gegenstände im Fahrzeug ab. Die Reinigung des Fahrzeugs wird, sofern das Personal dies für angemessen hält, mit 60 bis 150 Euro berechnet. Bei Mopeds und Motorrädern sind Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Helmen und Schlüsseln sowie Risse im Sitzpolster ausgeschlossen. Im Falle eines Diebstahls muss der MIETER die entsprechende Anzeige und die Fahrzeugschlüssel vorlegen, andernfalls erlischt der VERSICHERUNGSSCHUTZ.


Im Falle eines Unfalls ist der VERMIETER unverzüglich zu benachrichtigen und der ordnungsgemäß ausgefüllte und von der Versicherung validierte Unfallbericht vorzulegen, andernfalls erlischt der VERSICHERUNGSSCHUTZ. Er entfällt außerdem in folgenden Fällen:


a) Das Fahrzeug wird von einer anderen Person als dem MIETER oder dem ZUSATZFAHRER gefahren.
b) Der Fahrer verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.
c) Die Schäden werden vorsätzlich verursacht.
d) Es werden mehr Personen als zugelassen im Fahrzeug befördert.
e) Das Fahrzeug wird außerhalb befestigter Straßen gefahren.
f) Der Fahrer fährt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
g) Der MIETER setzt das Fahrzeug für Aktivitäten ein, die direkt oder indirekt eine Untervermietung bedeuten.
h) Das Fahrzeug wird fahrlässig geführt und es kommt zum Bruch oder starken Verschleiß eines oder mehrerer Teile.
Wird die VERSICHERUNG ungültig, trägt der MIETER die gesamten Reparaturkosten sowie Verwaltungsgebühren und Stillstandstage des Fahrzeugs gemäß dem zum Zeitpunkt der Stilllegung geltenden Tarif. Im Schadensfall werden unabhängig von der abgeschlossenen VERSICHERUNG 95 Euro als Verwaltungsgebühr berechnet.

REPARATUREN:
Der VERMIETER übernimmt keine Kosten für Reparaturen, die ohne schriftliche Genehmigung durchgeführt wurden, und haftet nicht für Vereinbarungen zwischen dem MIETER und Dritten. Bei einer Panne benötigt der VERMIETER eine Mindestzeit von 72 Arbeitsstunden zur Behebung. Muss ein Abschleppdienst aus Gründen angefordert werden, die nicht dem Unternehmen anzulasten sind (Licht angelassen, Schlüsselverlust, Bruch des Schließzylinders usw.), berechnet der VERMIETER zwischen 100 und 150 Euro, sofern keine vertragliche Pannenhilfe besteht.
RÜCKGABE DES FAHRZEUGS: Der MIETER muss das Fahrzeug am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgeben. Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Erstattung. Bei verspäteter Rückgabe werden die entsprechenden Miettage gemäß aktuellem Tarif zuzüglich einer Vertragsstrafe von 25 Euro pro Tag berechnet. Der VERMIETER gewährt in jedem Fall eine Kulanzstunde. Wird das Fahrzeug während der Mietdauer auf dem Gelände von K10 Rent a Car abgestellt, wird eine Strafe von 30 Euro erhoben. Rückgaben außerhalb der Geschäftszeiten müssen zu Beginn der Anmietung beantragt und vom VERMIETER akzeptiert werden. Bei Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten bleibt der VERMIETER bis zur nächsten Öffnung des Standorts verantwortlich. Wird das Fahrzeug nicht fristgerecht zurückgegeben, ist der VERMIETER berechtigt, es in Besitz zu nehmen oder gerichtlich einzufordern. Vertragsänderungen oder Verlängerungen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus mitgeteilt und persönlich in den Einrichtungen von K10 Rent a Car beantragt werden. Telefonische oder per E-Mail angeforderte Verlängerungen werden nicht akzeptiert.
BENZIN UND BUSSGELDER: Diese gehen zu Lasten des MIETERS. Wird das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff als bei der Abholung zurückgegeben, werden der Wert des fehlenden Kraftstoffs sowie eine Betankungsgebühr von 17 Euro berechnet. Geht beim Unternehmen ein Bußgeld oder eine Sanktion ohne vorherige Mitteilung des Fahrers ein, werden 19–49 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben; der Betrag des Bußgelds ist darin nicht enthalten.
ZUSATZKOSTEN: Der MIETER ermächtigt den VERMIETER, alle durch die Anmietung oder Rückgabe des Fahrzeugs entstehenden Zusatzkosten auf seine Kredit- oder Debitkarte zu belasten, auch wenn sie nach Ende der Anmietung entstehen. Zugleich ermächtigt er den VERMIETER, diese Kosten von der hinterlegten Kaution abzuziehen. Dem Dokument ist eine Schadens-Tabelle beigefügt, die häufige Schäden und deren Preis pro Gruppe ausweist.
GERICHTSSTAND: Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterwerfen sich beide Parteien den Gerichten von Ibiza und verzichten ausdrücklich auf jeden anderen Gerichtsstand.

SPRACHE:
Es können Fehler in der Übersetzung auftreten. Für Vertragszwecke gelten die auf Spanisch verfassten Bedingungen.
Ich habe den vorliegenden Text sowie die übrigen oben definierten ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN und die beigefügte Schadens-Tabelle gelesen und akzeptiere sie. Sollte diese Anmietung über eine Kredit- oder Debitkarte abgerechnet werden, ermächtigt meine Unterschrift den VERMIETER, den Endbetrag von meinem Konto bei der kartenausgebenden Stelle einzuziehen, und dies gilt als akzeptiert unter der Buchungsnummer der Bank.


Informationen zu Schäden / Verlusten (PDF)

ANSEHEN